Hessischer Bildungsserver / Studienseminar für Gymnasien in Heppenheim

Bestehensbedingungen

Frage

Wann gilt die Prüfung als bestanden?

Antwort

Die LiV ist bestanden, wenn

  1. keine Lehrprobe mit 0 Punkten (ungenügend) bewertet wird und
  2. beide Lehrproben im Durchschnitt mit mindestens 5 Punkten (ausreichend) bewertet wurden und
  3. die mündliche Prüfung mit mindestens 1 Punkt bewertet wird und
  4. die Summe aller gewichteten Punktwerte mindestens 100 Punkte beträgt.

Alle vier Bedingungen müssen erfüllt sein.