Verfahren zur Beantragung von zusätzlichem Unterricht nach bestandener Staatsprüfung
Der Antrag über zusätzlichem Unterricht nach bestandener Staatsprüfung erfolgt über die Schule durch Anlage im Portal „Planung von Personal und Budget (PPB)“. Die betroffene LiV erklärt gegenüber der Schulleitung formlos ihre Bereitschaft für den zusätzlichen Unterricht.