Seminarrat
Aufgaben
Der Seminarrat ist das höchste Beschlussorgan des Studienseminars. Der Seminarrat hat zwölf Mitglieder: Leiterin des Studienseminars als Vorsitzende, sechs gewählte Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und fünf gewählte Ausbilderinnen und Ausbilder. Der Seminarrat berät und beschließt nach § 6 HLbG
- über Empfehlungen zu allgemeinen Fragen der Ausbildung (Planung, Durchführung und Evaluation der Module und Ausbildungsveranstaltungen, über das Arbeitsprogramm und die Organisation der Ausbildung des Studienseminars)
- über Empfehlungen für die Verwendung der dem Studienseminar zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für Lehr- und Lernmaterial und für Veranstaltungen.
Mitglieder
Vorsitzende: |
Conny Baumbusch |
Gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Ausbilderinnen und Ausbilder: |
Stefan Mitze, Sigrun Dauenhauer, Gregor Mayer, Nora Weinreuter, Carina Fröhlich |
Gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst: |
Shelan Gehrig, Lucas Grund, Katharina Schäfer, Janis Gesing, Theresa Wolf, Anna Menz |
Nachrückende der Ausbildungskräfte |
Uwe Rohr |
Nachrückende der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst: |
Tabea Adam und Alina Sittner |